Chronik der Zeugen Jehovas
Hannover

Zusammengestellt von Robin-Nikolai und Karlo Vegelahn
Ein Besonderer Dank geht an Marcell Baumunk
der mir zahlreiche Dokumente zur Verfügung stellte

© Copyright by Karlo Vegelahn, Stand 22.10.2006
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Bilder aus den 20er Jahren mit der Ortsangabe Hannover
(aus verschiedenen Mannabüchern)

Schw. Margarete Schneider

Schw. Margarete Schneider

Brd. C. Otto

Brd. C. Otto

Schw. Iffland

Schw. Iffland

Brd. Unverzagt

Brd. Unverzagt

Brd. Fr. Paul

Schw. L.Paul

Fam. Gottschalk

Brd. Jordan

Brd. Fr. Paul

Schw. L. Paul

Fam. Gottschalk

Brd. Jordan

 

1891
Charles Taze Russell

Charles Taze Russell besuchte in Deutschland folgende Orte: Hannover, Berlin, Wittenberg, Leipzig, Dresden, Wien, Strassburg, Köln und Mainz
siehe Johannes Wrobel: Die frühen Bibelforscher und ersten Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas in Pennsylvanien und Deutschland um das Jahr 1900, Seite 96-126 in: Zersetzung einer Religionsgemeinschaft (Hrsg.: Waldemar Hirch), Niedersteinbach: edition corona; 2001
hier zitiert aus Watchtower: Juli 1891, Reprints S.1312; 15.Februar 1892, Reprints S.1370)

wE 1892, S.1370:
In Germany and Austria, some of the principal cities visited were
Hanover, Berlin, Wittenburg, Leipsic, Dresden, Prague, Vienna, Cracow, Strasburg, Mayence and Cologne.

 

1910
Hermann Herkendell
14.08.1910 Hermann Herkendell
wX 08.1910, S.130
1913
Paul Balzereit

09.07.-10.07.1913 Paul Balzereit
wX 06.1913 S. 8

 

1914 17.02.-18.02.1914 C.C. Binkele in Hannover
wX 01.1914, S. 2
1916 26.09.-27.09.1916 Paul Balzereit
wX 09.1916 S. 130

04.-05.12.1916 Karl Wellershaus
wX 10.1916 S. 146

1917 20.01.-21.01.1917 Bruder Cunow in Hannover
wX 01.1917, S. 2

23.09.-03.11.1917 Bruder Zellmann in Hannover
wX 09.1917, S. 146

1919 13.04.1919 beim Gedächtnismahl 68 Teilnehmer
wX 07/08.1919, S.128
1921

16.11.1921 Hannover
wX 11.1921 S. 162

1924 18.04.1924 beim Gedächtnismahl 155 Teilnehmer
wX 01.10..1924, S.303
1925 08.04.1925 beim Gedächtnismahl 158 Teilnehmer
wX 15.09..1925, S.288
1926 27.03.1926 beim Gedächtnismahl 158 Teilnehmer
wX 15.09..1925, S.252
1927 27.03.1927 beim Gedächtnismahl 60 Teilnehmer
wX 15.08..1927, S.252
1932

Wochenendversammlungen

06.-07.02.1932 Gastredner: W. Fischer, & Thümmler,
Ansprechpartner: G. Stucke, H.-Leinhausen, Kassler Str. 54
wX. 15.01.1932, S.18

1933-1937

Auszüge über den Bezirk Hannover aus dem Buch:


Klaus Mlynek -
Gestapo Hannover meldet ... Polizei und Regierungsberichte für das mittlere und südliche Niedersachsen 1933 und 1937 (Veröffentlichungen der historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen XXIX, Niedersachsen 1933-1945, Band 1), Verlag August Lax, Hildesheim, 1986,

 

(Seite 62, 63):

Halbmonatsbericht des hannoverschen Regierungspräsidenten an den Preußischen Innenminister. 6. Juli 1933:

In allen Kreisen wurden im übrigen die vom Geheimen Staatspolizeiamt Berlin angeordneten größeren Aktionen gegen den „Deutschnationalen Kampfring" sie „Schwarze Front" (Revolutionäre NSDAP), die Internationale Vereinigung der Bibelforscher" und die SPD durchgeführt.

(Seite 116):
Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Februar 1934. 5. März 1934:

Über die verbotenen Internationalen Bibelforscher, Traktatgesellschaft, Lünen-Magdeburg, ist besonderes nicht zu berichten (Fußnote: Durch Verfügung der Staatspolizeistelle Hannover vom 7.3.1934 waren die Orts- und Kreispolizeibehörden zu schärfster Beobachtung" der Internationalen Bibelforscher – Vereinigung aufgefordert und um Bericht zum 1.4.1934 ersucht worden.). Beachtenswert ist jedoch, daß Sich Fälle mehren, in denen vom Auslande her, insbesondere der Tschechoslowakei, (Mährisch – Ostrau und Prag), früheren Anhängern der verbotenen Organisation Traktate und sonstige Schriften zugesandt werden. Die Schriften werden hier beschlagnahmt und vernichtet. Weiter ist beobachtet worden, daß Anhänger der verbotenen Internationalen Bibelforscher – Vereinigung sich vereinzelt in kleineren Gruppen in den Wohnungen der verschiedenen Glaubensgenossen einfinden.

(Seite 166):

Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Mai 1934. 4. Juni 1934:

Die Internationalen Bibelforscher - Zeugen Jehovas pp. - treten in letzter Zeit in verstärktem Maße wieder in Erscheinung. Es mehren sich die Fälle, in denen den früheren Lesern der Zeitschrift „Goldenes Zeitalter" Schriften - Traktate - und sonstiges verbotenes Material der Internationalen Bibelforscher - Vereinigung, Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft vom Auslande her durch die Post zugesandt werden.

So sind auch in den letzten Tagen an verschiedene ehemalige Bibelforscher mehrere Exemplare der Nr.281 v. 1.1.34 der Zeitschrift „Goldenes Zeitalter gesandt worden. Auf einer der Drucksachen, in denen sich 5 Exemplare dieser Zeitschrift befanden, der als Absender Alois Wieser, Salzburg, Linzergasse 52, vermerkt. Es ist weiter festgestellt worden, daß sich einige der früheren aktivsten Bibelforscher in der letzten Zeit Wandergewerbescheine haben ausstellen lassen.

(Seite 177): 

Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Juni 1934. 4. Juli 1934:

Die Internationalen Bibelforscher - Zeugen Jehovas pp. - treten hier in letzter Zeit wieder in verstärktem Maße in Erscheinung. Es mehren sich die Fälle, in denen den früheren Lesern des „Goldenes Zeitalter" Schriften - Traktate - und sonstiges Material der Internationalen Bibelforscher vom Auslande herzugesandt werden. Am 17.6.34 wurde von der Staatspolizei in Frankfurt a.M. eine an den Schlosser Georg Stucke, geb. 12.10.02 Hannover, hier, Kasselerstr. 54 wohnhaft, adressierte Zeitschrift „Das Goldene Zeitalter" Nr. 282, herausgegeben von der Wachtturm-, Bibel und Traktatgesellschaft in Bern, angehalten und nach hier gesandt. Auf Grund dieser Mitteilung wurden am 23.6.34 um 7 Uhr bei den hier bekanntesten früheren Bibelforschern Durchsuchungen vorgenommen. Bei Stucke wurde eine Zeitschrift Nr.281 vom 1.6.34 gefunden und beschlagnahmt. Weiter wurde an Hand von Vernehmungen festgestellt, daß Stucke eine gleiche Zeitschrift unter seinen anderen Glaubensgenossen hatte zirkulieren lassen. Ein Strafverfahren gegen Stucke u. Gen. Ist eingeleitet worden. 

Nach wie vor bedarf die Internationale Bibelforschervereinigung der strengsten Überwachung, da aus der ganzen Einstellung der Anhänger dieser verbotenen Vereinigung eine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zu erblicken ist, da sie sich bei ihrem ganzen Tun und Lassen stets auf die Bibel beziehen.

(Seite 188):

Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Juli 1934. 4. August 1934:

Die Internationalen Bibelforscher - Zeugen Jehovas pp - arbeiten in versteckter Weise weiter im Sinne ihrer religiösen Anschauung. Es ist festgestellt worden, daß die von Prag - Bern usw. den hiesigen Bibelforschern zugesandten Zeitschriften (Goldenes Zeitalter pp) nicht bezahlt werden.  Doch  sollen verschiedentlich  kleinere  Geldbeträge  mittels  Postcoupons (Weltpostbriefmarkenverkehr) an verschiedene Adressen ins Ausland gesandt werden. - Dadurch, daß bei den meisten gegen die Bibelforscher angestrengten Strafverfahren vor den Gerichten (auch hier in Peine - Schöffengericht 20.7.34) (Fußnote: Der Prozeß endete mit dem Freispruch der 7 Angeklagten aus Mangel an Beweisen (vgl. Feiner Zeitung vom 22.7.1934) Freisprüche erfolgt sind, werden die Bibelforscher nur noch in ihrer Ansicht bestärkt, daß das Verbot ungesetzlich, wie sie behaupten, erfolgt sei. Sie berufen sich vor den Gerichten immer wieder auf die gefällten Freisprüche anderer Gerichte und bringen diese auszugsweise zur Verlesung.

 

(Seite 213):

Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat August 1934. 4. September 1934:

Die Internationalen Bibelforscher - Zeugen Jehovas pp. - treten hier in letzter Zeit in verstärktem Maße versteckt wieder in Erscheinung. So sind in den letzten Tagen zwei Briefe angehalten worden, die Material der Ernsten Bibelforscher enthielten, und im Bürovervielfältigungsverfahren hergestellt waren. Der eine Brief war in Nienburg a. W. aufgegeben, der andere trug den Stempel der Bahnpost Hannover - Cassel. Dadurch, daß bei den meisten gegen die Bibelforscher angestrengten Verfahren vor den Gerichten Freisprüche erfolgt sind, werden die Bibelforscher nur noch in ihrer Ansicht bestärkt, daß das Verbot ungesetzlich, wie sie behaupten, erfolgt sei. Sie berufen sich vor den Gerichten immer wieder auf die gefällten Freisprüche anderer Gerichte und bringen diese auszugsweise zur Vorlesung. Eine strenge Überwachung der Internationalen Bibelforscher ist daher nach wie vor notwendig.

(Seite 260, 261):

Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Oktober 1934. 4-November 1934:

Die Tätigkeit der Anhänger der verbotenen „Internationalen Bibelforscher" nimmt hier in letzter Zeit erheblich zu. Es mehren sich die Fälle, in denen Frauen und Männer von Haus zu Haus gehen und die Bevölkerung im Sinne ihrer religiösen Auffassung zu belehren versuchen. Sie suchen sich zu ihrer Lehrtätigkeit besonders die Vormittagsstunden aus, da sie dann gewöhnlich die Frauen allein antreffen. In den Gesprächen weisen sie auf einen unvermeidlichen bevorstehenden Weltkrieg hin. Die jetzigen weltlichen Obrigkeiten bezeichnen sie als „Satanswerk",. Weiter ermahnen sie die Bevölkerung, sich vom Gelde, der Politik, wie überhaupt von der Welt loszusagen, da das Ende der Welt nahe sei. Beim Fortgehen überreichen sie sodann den besuchten Personen einen selbstgeschriebenen Zettel, auf dem die Bibelstellen vermerkt sind, die auf die kommenden Weltgeschehnisse hinweisen sollen. In den Fällen, in denen sie in den Wohnungen keine Personen antreffen, werfen sie den Zettel in den Briefkasten.

Die hier gegen verschiedene Bibelforscher eingeleiteten Verfahren sind ohne Ausnahme von den Staatsanwaltschaften eingestellt worden bezw. Sind Freisprüche erfolgt.

Die Verfahren werden von den Gerichten allgemein mit der Begründung eingestellt, daß eine Verurteilung mit Rücksicht auf das gefällte Urteil des Sondergerichts in Darmstadt vom 26.3.34

Fußnote: In diesem Prozeß vor dem Hessischen Sondergericht in Darmstadt waren 29 Männer und Frauen aus Stadt und Kreis Offenbach .wegen versuchten Zusammenhaltens einer verbotenen Organisation" angeklagt. Sämtliche Angeklagte wurden am 28.31934 mit der Begründung freigesprochen, die Internationalen Ernsten Bibelforscher seien zwar in den Ländern verboten, doch gelte nach wie vor Art. 137 (betr. Religionsgemeinschaften) der Reichsverfassung, so dass Reichsrecht vor Landesrecht gehen müsse (Prozeßbericht in: Darmstadter Zeitung vom 29.3.1935, S.3) nicht zu erwarten sei. Durch die erfolgten Freisprüche werden die Anhänger der verbotenen „Internationalen Bibelforschervereinigung" in jeder Weise um so dreister und treten dadurch immer stärker auf. Es dürfte sich empfehlen, Rechtsverhältnisse zu schaffen, durch die sie im Falle illegaler Arbeit strafrechtlich belangt werden können.

(Seite 306)

Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Januar 1935. 5-Februar 1935:

Die Internationalen Bibelforscher arbeiten nach wie vor in ihrer religiösen Anschauung weiter gegen den Staat und dessen Einrichtung. Bei den hiesigen Gerichten eingeleiteten Verfahren gegen Bibelforscher erfolgten bisher Freisprüche, oder die Verfahren wurden eingestellt. Das Arbeiten dieser Bibelforscher geschieht in sehr versteckter Form, deren Gefährlichkeit teilweise unterschätzt wird.

(Seite 331):

Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Februar 1935. 4. März 1935:

Die Internationalen Bibelforscher arbeiten in den letzten Wochen eifriger denn je im Sinn ihrer religiösen Anschauung weiter gegen den Staat und dessen Einrichtung. So wurde auch wieder vor einigen Tagen in Hannover eine Versammlung der Bibelforscher ausgehoben, in der die verbotene Lehrtätigkeit an Hand von aus dem Auslande nach hier gesandtem Schriftmaterial ausgeführt wurde. Gegen die 8 bis 10 an der Versammlung teilgenommen Personen wurde ein Verfahren eingeleitet. - Anfang Februar sind vom Sondergericht Hannover zwei Anhänger der verbotenen Internationalen Bibelforschervereinigung (1 Harburg und Rotenburg / Hann.)

wegen Lehrtätigkeit im Sinne dieser Sekte auf Grund des § 4 der Verordnung v. 28. 2. 33 zu 3 bezw. 4 Monaten Gefängnis verurteilt worden.

(Seite 341):

Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Benin für den Monat März 1935. 3. April 1935:

Die Internationalen Bibelforscher arbeiten nach wie vor in ihrer religiösen Anschauung weiter gegen den Staat und dessen Einrichtungen. Besonderes ist für den Berichtsmonat nicht zu verzeichnen.

(Seite 355):
Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat April 1935. 4. Mai 1935:

Anläßlich des Geburtstages des Generals Ludendorff wurden an verschiedenen Orten des Bezirks Geburtstagsfeiern abgehalten, die keine besonders zahlreiche Beteiligung aufzuweisen hatten. Neben Anhängern des früheren Tannenbergbundes nahmen Mitglieder der Partei und ihrer Gliederungen, aber auch frühere Mitglieder der KPD und SPD und Bibelforscher teil.

(Seite 358):

Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Mai 1935. 4. Juni 1935:

Angestellte Ermittlungen haben ergeben, daß die „Internationalen Bibelforscher" in Hildesheim und verschiedenen Harzorten nach wie vor ihre Versammlungs- und Lehrtätigkeit fortsetzen. Der Bezirk Hildesheim war von dem früheren Pionier der Wachtturm-, Bibel- und Traktat- Gesellschaft, T. neu aufgebaut worden. T. erhielt von angeblich unbekannten Personen durch die Post seit etwa 6 Monaten fast regelmäßig alle 14 Tage 20-25 Exemplare der jeweils vom Auslande nach Deutschland eingeschmuggelten verbotenen Schriften der „Bibelforscher" zugesandt. Diese Schriften überbrachte er dann persönlich den Ortsgruppenältesten, die für das Zirkulieren der Schriften in ihrem örtlichen Anhängerkreise sorgten. Die meisten der örtlichen Bibelforschergruppen hatten einen Kassierer, der alle 3-4 Wochen bei den einzelnen Glaubensbrüdern Beiträge für T. einzog. Gezahlt wurde von in Arbeit stehenden Personen 0,50 RM und von Erwerbslosen 0,25 RM. Die eingesammelten Beiträge wurden T. in der Regel persönlich übergeben.

In der Wohnung des T. wurden noch 80.- RM Beitragsgelder vorgefunden, die T. angeblich aufbewahrt haben will, um sie später an die Person weiterleiten zu können, die ihm die Schriften zugeschickt habe. Bisher sind gegen 20-25 Bibelforscher Verfahren eingeleitet worden. Gegen T. und 4 weitere Bibelforscher ist Haftbefehl erlassen. Über die im Bezirk Braunschweig wohnenden Bibelforscher ist die Politische Polizei in Braunschweig in Kenntnis gesetzt. 3 der in diesem Bezirk wohnenden Personen sind in dieser Sache bereits zu 3-8 Monaten Gefängnis verurteilt wurden.

Am 12.4.35 wurden 9 Anhänger der verbotenen Bibelforschervereinigung, die sich am 28.2.35 in der Wohnung des Kaufmanns Rudolf Scheunpfug, hier, Eleonorenstr. 18 B, versammelt hatten, vom hiesigen Sondergericht zu Gefängnisstrafen verurteilt. 7 Personen erhielten je 3 Monate und 2 Personen je 2 Monate Gefängnis. Sämtliche Personen wurden sofort in Strafverbüßungshaft genommen.

Gegen die hier bekannten Anhänger der verbotenen Internationalen Bibelforschervereinigung wurden am 17.4.35 auf Grund des Erlasses des Gestapo v.20.3.35 - II 1 B 1 3667/35 – Aktionen durchgeführt, bei welchen im Bereich der Ortspolizeibehörde Hannover 13 Personen und in Hildesheim 12 Personen festgenommen worden sind. Gegen 12 in Hannover festgenommenen Bibelforscher ist Haftbefehl erlassen worden. Da gegen die in Hannover festgenommenen Bibelforscher Haftbefehl nicht erlassen wurde, sind die vorläufig in Schutzhaft genommen worden. Die Sondergerichtsverhandlung gegen die betreffenden Bibelforscher findet voraussichtlich am 3.5.35 statt.

(Seite 359):

Im übrigen ist über sonstige Verbände, Vereine und Sekten Besonderes nicht zu berichten. Nur i die Anhänger der „Internationalen Bibelforscher - Vereinigung" sind nach wie vor recht rührig. \ Trotz der in der letzten Zeit zahlreichen gerichtlichen Bestrafungen vertreten die Mitglieder weiter fanatisch ihre Idee. Zum Teil lehnen sie unter Hinweis auf die Bibel ihren Beitritt zum Reichluftschutzbund und zur Arbeiterfront ab. Ein anderer Bibelforscher erklärte, den Dienst als Luftschutzhauswart und andere Dienstleistungen, die das Allgemeinwohl betreffen, versehen zu wollen. Die Ableistung eines Eides in politischen Angelegenheiten verbieten ihm sein Glauben und Gewissen.

(Seite 381):

Lagebericht des hannoverschen Regierungspräsidenten an den Reichsminister des Innern für die Monate April / Mai 1935. 3. Juni 1935:

In Hildesheim ließ am 17. April d. J. die Aufhebung einer geheimen Versammlung der „Internationalen Bibelforscher" erkennen, daß diese Sekte nach wie vor tätig ist. Die zwölf Beteiligten, zumeist Frauen, wurden von der Staatspolizeistelle in Schutzhaft genommen, nachdem - wie nicht selten - das Amtsgericht den Erlaß eines Haftbefehls abgelehnt hatte. Die gerichtliche Verurteilung ist inzwischen erfolgt.

(Seite 404):

Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Juli 1935. 3. August 1935:

In der vorliegenden Berichtszeit hat die Arbeit der Bibelforscher in versteckter und auch offener Form gegen (den) Staat und dessen Einrichtungen angehalten.

(Seite 439);

Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Oktober 1935. 4. November 1935:

 

Die Internationalen Bibelforscher arbeiten hier immer noch in offener und versteckter Form gegen den nationalsozialistischen Staat und dessen Einrichtungen. Wegen hetzerischer Äußerungen, die ein Angehöriger dieser verbotenen Sekte vor einem Butterverkaufsstande auf dem hiesigen Klagesmarkt machte, wurde er auf die Dauer von 14 Tagen in Schutzhaft genommen.

(Seite 494):

Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hildesheim an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Januar 1936. 3. Februar 1936:

 

In letzter Zeit wurde eine verstärkte Tätigkeit der Internationalen Bibelforscher festgestellt. In Einbeck konnte eine Versammlung dieser verbotenen Vereinigung ausgehoben werden. Gegen 8 Personen wurde Schutzhaft verhängt. Die Ermittlungen in anderen Orten sind noch nicht abgeschlossen.

(Seite 522):

Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Februar 1936. 4. März 1936:

 

Die Anhänger der verbotenen IBV wie auch der „Ernsten Bibelforscher" (auch „Ernste Christen" genannt) arbeiten nach wie vor versteckt im Sinne ihrer staatsfeindlichen Einstellung weiter. Die Überwachung der sogen. Zeugen Jehovas ist schwierig, da sie sich ganz unregelmäßig in ihren Wohnungen zu vier, fünf und mehr Personen zusammenfinden. Bemerkenswert ist die Einstellung der „Ernsten Bibelforscher". Einer ihrer bekanntesten Anhänger in Hannover äußerte vor kurzem: „Wir sind nicht gegen den Staat und auch nicht gegen den Führer Adolf Hitler. Wir wissen aus der Bibel, daß diese Mächte (gemeint war auch der Nationalsozialismus) kommen müssen. Diese jetzigen Mächte werden aber abgelöst durch den Anarchismus, und nach diesem kommt laut der Bibel des Königreich Christi auf Erden." Während die Anhänger der IVB (Fußnote: Richtig: IBV) (Zeugen Jehovas) als die radikalere Bewegung ausnahmslos den deutschen Gruß ablehnen und sich auch weigern, ehrenamtliche Stellen als Luftschutzwart usw. anzunehmen, gibt es unter den sogen. Ernsten Bibelforschem hierüber verschiedene Ansichten.

(Seite 526):

Lagerbericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Februar 1936. 4. März 1936:

Die Tätigkeit der „Internationalen Bibelforscher" ist nach wie vor im Bezirk äußerst rege. Ansätze zur Propaganda der Ideen dieser Sekte sind in Einbeck, Hildesheim, Uslar und im Kreise Hann.-Münden festgestellt worden. Wie bereits berichtet, ist bisher nur in Einbeck zugegriffen worden, wo gegen 8 Personen Schutzhaft verhängt wurde. Die Ermittlungen in anderen Orten schweben noch. Bemerkenswert ist, daß vor allem Reisende und Leute, die im Wandergewerbe tätig sind, diese Gelegenheit benutzen, um für die Bibelforscher werbend einzutreten.

 

Die Einbecker Zeitung berichte hierüber:

Einbeck Stadt und Land – Einbeck, 20. April 1936

Verhandlung vor dem Sondergericht gegen Anhänger der internationalen Bibelforscher-Vereinigung in Einbeck
[ ] Ergänzungen von Karlo Vegelahn
 

d) Als mit der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus hineingeleuchtet wurde in die internationalen Verbindungen verschiedener Gemeinschaften, die teils unter humanitären, teils unter religiösen Deckmantel ihre volksfeindlichen Ziele verfochten, da traf im Laufe des Jahres 1933 auch ein Verbot die Internationale Bibelforscher=Vereinigung, die, von einem Juden in Amerika geleitet, sich in immer schärferen Angriffen gegen den nationalsozialistischen Staat und seine Einrichtungen erging. Auch in der Stadt Einbeck bestand eine Gruppe jener Vereinigung, die – wie sich aus verschiedenen Anzeichen ergab – trotz des Verbotes weiter ihre Zusammenkünfte abhielt. Im Januar dieses Jahres konnte auf eine Anzeige hin der Polizeihauptwachtmeister Eifert überraschend in eine Zusammenkunft einiger Anhänger der IBV eindringen und die Teilnehmer festnehmen. Die sich anschließende Untersuchung führte zu einer Anklage gegen 12 Einwohner und Einwohnerinnen, die sich am Sonnabend in Einbeck vor einem Sondergericht zum Schutz von Volk und Staat zu verantworten hatten.

Die Anklage richtete sich in erster Linie gegen den Einwohner Karl Sch[eibner], Langerwall 7, der sich führend in der Internationalen Bibelforscher=Vereinigung in Einbeck betätigt hatte, ferner gegen den Einwohner Gustav Br[andes], und Helene B.[?]. Sechs weitere angeklagte Einwohnerinnen wurden im Laufe der Verhandlung freigesprochen. Sämtliche Angeklagten wurde vorgeworfen in der Zeit vom Herbst 1935 bis Anfang des Jahres 1936 sich gegen das Gesetzt von Volk und Staat vergangen zu haben, indem sie sich trotz des bestehenden Verbotes weiter für die Internationale Bibelforscher=Vereinigung betätigten. Dem Angeklagten Sch[eibner] wurde ferner der schwere Vorwurf gemacht, sich gegen das Heimtückegesetzt vergangen zu haben, in dem er Aeußerungen machte, die eine schwere Schädigung des Ansehens des Reiches und der SA darstellen. Sämtliche Angeklagte haben in der Voruntersuchung zugegeben, daß ihnen das Verbot der Internationale Bibelforscher= Vereinigung bekannt war.

Das Gericht trat zuerst in die Vernehmung des Angeklagten Sch[eibner] ein. Er gab zu, seit Jahren Anhänger der IBV zu sein, trat dann aber im Laufe der Vernehmung wenig männlich für seine Taten ein. Nur durch Zufall sollen angeblich die fünf Personen, die von der Polizei überrascht wurden, zusammengekommen sein; Vom Verbot der IBV will er nur „gerüchtsweise“ gehört haben, obwohl bei ihm eine genaue Anweisung gefunden wurde, wie sich die Anhänger der IBV gegenüber der Polizei und dem Gericht zu verhalten haben und er diese Anweisung mit seinen Anhängern besprochen hatte. Der allen Fragen der IBV sehr sachkundige Präsident des Sondergerichts trieb den recht kläglichen „Zeugen Jehovas“ arg in die Enge. Während die nächste Angeklagte, Frau Anna M[uhs] ebenfalls bei dem „zufälligen Zusammentreffen“ blieb, bekannte Frau Karoline G[edan] sich ehrlich und offen zu ihren Taten. De Vernehmung der übrigen zum „Kreise des Sch[eibner] gehörenden Angeklagten bestätigten im einzelnen, daß sie sich alle gemeinschaftlich gegen das bestehende Verbot vergangen hatten, ihre Zusammenkünfte weiter abhielten und in ihnen die verbotenen Schriften der IBV lasen und besprachen.

Ein zweiter Kreis von Anhängern der IBV soll um den Angeklagten Gustav Br[andes], Hägerstraße 12, bestanden haben. Auch er versuchte sich mit sehr dürftigen Ausreden aus der Schlinge zu ziehen und musste vom Präsidenten sehr deutlich vermahnt werden, die Wahrheit zu sagen, so wie es die meisten der Angeklagten getan hatten. Es ergab sich aus seiner und der nachfolgenden Angeklagten Aussage, daß auch er noch nach dem Verbot Druckschriften der IBV verteilt hatte. Zweifelhaft blieb, ob eine Zusammenkunft mehrer Angeklagten zu Weihnachten in seinem Hause der Besprechung von Schriften der IBV gedient hatte.

Das Gericht trat dann nochmals in die Vernehmung des Angeklagten Sch[eibner] ein, der einmal zugab, auf seiner Schreibmaschine Druckschriften der IBV vervielfältigt zu haben, zum anderen, einer Einwohnerin gegenüber einen sehr üblen „Witz“ erzählt, Lügen über die Behandlung im Konzentrationslager verbreitet und entsprechend den Anschauungen der IBV von den Einrichtungen des Staates als von „Organisationen des Satans“ gesprochen zu haben.

Der Zeuge, Hauptwachtmeister Eifert, schilderte, wie er auf Grund einer Mitteilung in die Zusammenkunft der Anhänger des Sch[eibner] gekommen war. Das Schlüsselloch der Eingangstür war mit einem Taschentuch verhängt, und als er eintrat, ließ die Angeklagte Frau B[?] eine Schrift, die auf dem Tische lag auf den Fußboden fallen (genau nach den Anweisungen, die den Anhängern der IBV gegeben sind). Bei dem Angeklagten Sch[eibner] wurden in den Taschen mehrere Schriften der IBV gefunden. Die zweite Zeugin, Fräulein Blumenberg, bestätigt, daß ihr gegenüber Sch[eibner] die den Staat und seine Einrichtung beleidigenden Aussagen gemacht habe.

Damit war die Beweiserhebung geschlossen. Der Präsident wies vor dem Plädoyer des Staatsanwalts darauf hin, daß es dem Gericht bekannt sei, daß man behaupte, die Internationalen Bibelforscher würden ihrer Religion wegen verfolgt. Diese Behauptung sei falsch. Jeder könne sich die Bibel auslegen, wie er wolle, aber kein Staat könne dulden, daß unter der Flagge der Internationalen Bibelforscher eine gemeine politische Hetze betrieben werde. Aus dem Passus einer der IBV-Druckschriften bewies der Präsident, wie gemein die Hetze und wie berechtigt mithin das Verbot der IBV ist.

An diese Erklärung knüpfte der Staatsanwalt an; er schilderte weiter diese internationale, staatsfeindliche Organisation, die unter der Leitung eines Juden in Amerika steht und ihre Netze überall auswirft, um Menschen für ihre Zwecke zu missbrauchen und sie gegen die Gemeinschaft ihres Volkes zu hetzen. Unter diesem jüdischen Einfluß wenden sich die Anhänger der IBV gegen die Wehrpflicht, gegen die Beteiligung an den Wahlen, kurz, sie versagen ihren staatsbürgerlichen Pflichten. Aus diesem Grunde und nicht wegen ihres persönlichen Glaubens traf die IBV das Verbot. Der Staatsanwalt wandte sich dann den Handlungen der Angeklagten zu und beantragte nach eingehender Darlegung der Schuld der einzelnen für den Angeklagten Sch[eibner] insgesamt ein Jahr sechs Monate Gefängnis, für die angeklagten Anhänger seines Kreises sechs Wochen bis drei Monate Gefängnis, für den Angeklagten Br[andes] sechs Monate und für seinen Anhängerkreis je ein Monat Gefängnis.

Die den Angeklagten gestellten Pflichtverteidiger, Die Rechtsanwälte Dr. Brandt, Helmsen, Hans Urbanczyk und Garbe, plädierten auf Freisprechung oder milde Bestrafung ihrer Mandanten.

Nach kurzer Beratung fällt das Sondergericht folgendes Urteil:

Der Angeklagte Sch[eibner] wird zu einem Jahr zwei Monate Gefängnis verurteilt, der Angeklagte Br[andes] zu drei Monate Gefängnis, die Angeklagten Frau M[uhr], Frau G[Gedan], Frau B[?] und Fräulein B. zu je sechs Wochen Gefängnis. Die übrigen angeklagten Einwohnerinnen wurden auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Den Verurteilten wird die erlittene Schutzhaft angerechnet.

In der Urteilsbegründung betont der Präsident, daß Sch[eibner] sich selbst darüber klar sein mußte, daß er Strafe verdient habe. Er hatte eine leitende Stelle in der IVB in Einbeck inne und war die Seele seiner Anhängerschaft. Er ist bereits Opfer des gefährlichen internationalen Giftes geworden, denn die von ihm mehrfach geäußerten politischen Redensarten stammen nicht von ihm, sondern sind ihm von der Internationale Bibelforscher=Vereinigung eingegeben worden. Er muß die Folgen tragen, und sie müssen hart sein, damit endlich einmal die politische Hetze unter religiösem Deckmantel aufhört. Erheblich milder seinen die Handlungen aller übrigen Angeklagten zu beurteilen. Zwar könne man wohl nicht wie bei Sch[eibner] von einem „Kreis Br[andes] sprechen, doch habe auch Br[andes] in führender Stellung in der IVB in Einbeck gestanden. Eine Strafe von drei Monaten halte man daher für angemessen. Gegenüber den angeklagten Frauen seines „Kreises“ habe die Beweißaufnahme keine Anhaltspunkte ergeben; sie wurden daher freigesprochen. Schwieriger sei die Beurteilung der Handlung der vier Frauen des Kreises Sch[eibner]. Das Gericht glaube den Angeklagten durchaus, daß sie die Ziele der IBV nicht durchschaut haben, sie haben aber von dem Verbot  der IBV gewußt. Sie durften daher nicht mehr an Versammlungen oder dergleichen teilnehmen. Wenn die Strafe gegen sie trotzdem nur auf sechs Wochen Gefängnis laute, dann deshalb, weil ihnen das Gericht zugute halte, daß sie sich nur einer gewissen religiösen „Verbohrtheit“ über die staatlichen Gesetze hinweggesetzt hätten. Das Gericht verfügt weiter neben der Einziehung der Schreibmaschine des Sch[eibner] die Einziehung sämtlicher beschlagnahmten Schriften der IBV, um die Angeklagten vor weiteren Taten zu schützen.

In seinem Schlußwort sprach der Präsident die Hoffnung aus, daß das „IBV-Drama“ in Einbeck endgültig sein Ende gefunden und ein jeder erkannt habe, daß das Gericht weit davon entfernt sei, die Religion zu bestrafen, wohl aber sich scharf gegen die Kreise wende, die an einer Zersetzung der schwer erkämpften Gemeinschaft unseres Volkes arbeiteten.

 

1947 Kreisversammlung
Jahrestext: Lobet Jehova, alle Nationen, Psalm 117:1

01.08.-03.08.1947

1948

Theokratische Kreisversammlung
Jahrestext: "Ich ... will dich mehr und mehr lobpreisen!" - Psalm 71:14 (engl. Bibel)

01.10.-03.10.1948

1949
Bezirks-Versammlung
Es ist später als Du denkst

22.07.-24.07.1949 Messegelände Halle IV

 

1951

Theokratische Kreisversammlung

30.11.-02.12.1951 Hannover Döhren - Döhrener Maschpark - Suthwiesenstrasse

 

1952

Theokratische Kreisversammlung

11.04.-13.04.1951 Hannover Misburg Restaurant Meyers Garten - Waldstrasse -

 

Bezirksversammlung
Motto: Dränge zur Reife voran -
District Assemblies: "Press On to Maturity"

26.09.-28.09.1952 Stadthalle

 

1953 Theokratische Kreisversammlung

04.12.-06.12.1953 Glashalle

 

1955 Theokratische Kreisversammlung

07.01.-09.01.1955  Glashalle

 

1957 Theokratische Kreisversammlung

11.01.-13.01.1957 Glashalle

27.12.-29.12.1957 Kuppelsaal

 

1958 Theokratische Kreisversammlung

26.12.-28.12.1958 Niedersachsenhalle

 

1960
Kongressplakette 1960

Theokratische Kreisversammlung

12.02.-14.02.1958 Niedersachsenhalle

Bezirksversammlung
Motto: Jage dem Frieden nach -
District Assemblies: Peace-Pursuing

11.08.-14.08.1960 Niedersachsenstadion

km-X 02/60, S.3,4

 

 

1962 Kreisversammlung

02.02.-04.02.1962 Hannover - Niedersachsenhalle - Corvinusplatz

Kreisversammlung

23.11.-25.11.1962 Hannover Döhren - Döhrener Maschpark - Am Maschsee

Kreisversammlung

14.12.-16.12.1962 Hannover - Niedersachsenhalle - Corvinusplatz

 

1964 Kreisversammlung

03.01.-05.01.1964 "Niedersachsenhalle" - Corvinusstraße

Kreisversammlung

14.02.-16.02.1964 "Niedersachsenhalle" - Corvinusstraße

 

1965 Kreisversammlung

15.01.-17.01.1965 "Niedersachsenhalle" - Corvinusstraße

Kreisversammlung

24.12.-26.12.1965 "Sporthalle" der Stresemannschule - Stresemannplatz

 

1966 Kreisversammlung

14.01.-16.01.1966 Niedersachsenhalle - Corvinusplatz

Kreisversammlung

16.12.-18.12.1966 Niedersachsenhalle - Corvinusplatz

 

1968 Kreisversammlung

02-02.-04.02.1968 Niedersachsenhalle Corvinusplatz

Kreisversammlung

11.10.-13.10.1968 Hannover Döhren - Döhrener Maschpark - Suthwiesenstraße 40

Kreisversammlung

18-10.-20.10.1968 Niedersachsenhalle Corvinusplatz

 

1969 Kreisversammlung

24.01.-26.01.1969 Niedersachsenhalle Corvinusplatz

Kreisversammlung

20.06.-22.06.1969 Niedersachsenhalle Corvinusplatz

 

Kreisversammlung

24.10.-26.10.1969 Niedersachsenhalle Corvinusplatz

 

1971
Kongressplakette 1971
Kreisversammlung

05.02.-07.02.1971 Niedersachsenhalle Corvinusplatz

Bezirkskongress
Motto: Göttlicher Name -

District Assemblies: "Divine Name"

04.08.-08.08.1971 Messegelände Halle 19 und 20

 

Kreisversammlung

05.11.-07.11.1971 Niedersachsenhalle Corvinusplatz

 

1972 Kreiskongress

18.02.-20.02.1972 Niedersachsenhalle Corvinusplatz

Kreiskongress

19.05.-21.05.1972 Niedersachsenhalle Corvinusplatz

 

1975
Kongressplakette 1975
Bezirkskongress
Motto: Gottes Souveränität

17.07.-20.07.1975 Messegelände Halle 19 und 20
wX 01.04.1975, S.224

 

1976
Kongressplakette 1976
Kreiskongress

10.01.-11.01.1976 Niedersachsenhalle Corvinusplatz

Kreiskongress

29.05.-30.05.1976 Niedersachsenhalle Corvinusplatz

Bezirkskongress
Motto: Heiliger Dienst

29.07.-01.08.1976 Eilenriedehalle
wX 01.07.1976, S.416

 

1977
Kongressplakette 1977
Kreiskongress

08.01.-09.01.1977 Niedersachsenhalle Theodor-Heuss-Platz 

 

Bezirkskongress
Motto: Freudige Arbeiter

14.07.-17.07.1977 Messegelände Halle 19 und 20

 

 

1979
Kongressplakette 1979
Bezirkskongress
Motto: Lebendige Hoffnung -

District Conventions: "Living Hope"

19.07.-22.07.1979 Niedersachsenstadion

 

1980
Kongressplakette 1980
Bezirkskongress
Motto: Göttliche Liebe -

District Conventions: "Divine Love"

17.07.-20.07.1980 Niedersachsenstadion

 

1981
Kongressplakette 1981
Bezirkskongress
Motto: Loyale Unterstützer des Köngreiches -
District Conventions: "Kingdom Loyalty"

30.07.-02.08.1981 Niedersachsenstadion

 

1982
Kongressplakette 1982
Bezirkskongress
Motto: Königreichswahrheit -

District Conventions: "Kingdom Truth"

22.07.-25.07.1982 Niedersachsenstadion

 

1983
Kongressplakette 1983
Bezirkskongress
Motto: Königreichseinheit
-
District Conventions: "Kingdom Unity"

28.07.-31.07.1983 Niedersachsenstadion

Osteroder Kreisanzeiger
 

1984
Kongressplakette 1984
Bezirkskongress
Motto: Köngreichsmehrung -
District Conventions: "Kingdom Increase"

19.07.-22.07.1984 Niedersachsenstadion

 

1985
Kongressplakette 1985
Bezirkskongress
Motto: Bewahrer der Lauterkeit -

District Conventions: "Integrity Keepers"

18.07.-21.07.1985 Niedersachsenstadion

 

1986
Kongressplakette 1986

Bezirkskongress
Motto: Göttlicher Frieden -
District Conventions: "Divine Peace"

24.07.-27.07.1986 Niedersachsenstadion

 

1987
Kongressplakette 1987
Bezirkskongress
Motto: Vertraue auf Jehova -

District Conventions: "Trust in Jehovah"

17.07.-19.07.1987 Niedersachsenstadion

 

1989
Kongressplakette 1989
Bezirkskongress 
Motto: Gottergebenheit -

District Conventions: "Godly Devotion"

21.07.-23.07.1989 Niedersachsenstadion

 

1990
Kongressplakette 1990

Bezirkskongress
Motto: Reine Sprache -

District Conventions: "Pure Language"

12.07.-15.07.1990 Niedersachsenstadion

 

1991
Kongressplakette 1991

Bezirkskongress
Motto:
Freiheitsliebende Menschen -
District Conventions: "Lovers of Freedom"

12.07.-14.07.1991 Niedersachsenstadion

 

1992
Kongressplakette 1992

Bezirkskongress
Motto:
Lichtträger -

District Conventions: "Light Bearers"

26.06.-28.06.1992 Niedersachsenstadion
wX 15.02.1992, S.31
Änderung siehe km 01/1992 S. 7

 

1993
Kongressplakette 1993
Bezirkskongress
Motto: Göttliche Belehrung -
District Conventions: "Divine Teaching"

22.07.-25.07.1993 Niedersachsenstadion
wX 15.02.1993, S.31

1995
Kongressplakette 1995

Bezirkskongress
Motto: Freudige Lobpreiser -

District Conventions: "Joyful Praisers"

28.07.-30.07.1995 Niedersachsenstadion

wX 15.02.95, Seite 31

1996Kongressplakette 1996

Bezirkskongress
Motto: Boten des göttlichen Friedens -

District Conventions: "Messengers of Godly Peace"

 

02.08.-04.08.1996 Niedersachsenstadion

wX 15.02.96, Seite 30

Programmheft - Dortmund 1996

1997
Kongressplakette 1997

Bezirkskongress   
Motto: Glauben an Gottes Wort -
District Conventions: "Faith in God’s Word"

18.07-20.07.1997 Niedersachsenstadion
wX 15.02.1997, S.30

2000
Kongressplakette 2000
Bezirkskongress
Motto: Täter des Wortes Gottes -

District Conventions: "Doers of God’s Word"

14.07.-16.07.2000 Niedersachsenstadion
wX 15.02.2000, S.30

2001
Kongressplakette 2001

Bezirkskongress
Motto:
Lehrer des Wortes Gottes -
District Conventions: "Teachers of God’s Word"

29.06.-01.07.2001 Niedersachsenstadion (auch Gebärdensprache)
wX 15.02.2001, S.30
2002
Kongressplakette 2002

Bezirkskongress
Motto:
Eifrige Königsreichverkündiger -

District Conventions: "Zealous Kingdom Proclaimers"

19.07.-21.07.2002 Niedersachsenstadion
wX 15.02.2002, S.30

2007
 

Bezirkskongress
Motto:
-

District Conventions: ""

19.07.-21.07.2002 ADW-Arena
wX 15.02.2002, S.30

                  

Abkürzungen: